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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von www.naehmaschine4you.de

  1. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit Kunden als Vertragspartner für jegliche Rechtsbeziehungen zwischen nähmaschine4you, Fa. nähPark GmbH, (nachfolgend bezeichnet als Vermieter/Anbieter) und dem Vertragspartner als Kunden (Verbraucher). Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung der AGB.

  2. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners erkennt der Anbieter nicht an. Ihrer Geltung wird bereits jetzt widersprochen, unabhängig davon, wie der Vertragspartner auf seine Geschäftsbedingungen verweist. Dies gilt auch für sonstige dem Vermieter übersandten Bedingungen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Anbieter im Einzelfall der Geltung entgegenstehender AGB des Vertragspartners ausdrücklich und schriftlich zugestimmt und diese somit anerkannt hat.

  3. Im Übrigen finden die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung, soweit nicht zwischen dem Anbieter und dem Mieter etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.

  4. Diese AGB können unter der Homepage www.naehmaschine4you.de/agb-und-widerrufsrecht abgerufen werden.

  5. Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

  1. Vertragspartner

  1. Der Vertragspartner des Kunden ist:

naehmaschine4you
nähPark GmbH
diese vertr. d. d. Geschäftsführer Elmar Diermeier
Rodinger Straße 15
93413 Cham
Deutschland

E-Mail: info@naehmaschine4you.de
USt-IdNr.: DE 347559643
Handelsregister AG Regensburg HRB 18909

  1. Weitere Informationen zu uns finden Sie im Impressum auf unserer Homepage www.naehmaschine4you.de/impressum

 

  1. Mieterpartei

  1. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Kunden, die Verbraucher sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 

  2. Eine gewerbliche oder unternehmerische Nutzung des Mietobjekts ist durch die Wahl des entsprechenden Abomodells zulässig. Der Anbieter vermietet nur an natürliche Personen, eine Firma kann somit kein Abo beim Anbieter abschließen.

  3. Natürliche Personen können sich nur registrieren und Bestellungen abgeben, wenn sie volljährig und voll geschäftsfähig sind.

 

  1. Abschluss des Vertrages

  1. Durch diesen Vertrag werden die Anmietung sowie der mögliche Erwerb von neuen und gebrauchten Waren, nachfolgend „Waren“, über die Webseite und evtl. mobile Anwendung (App) des Anbieters geregelt.

  2. Die Anmietung der Produkte des Vermieters erfolgt über dessen Webseite www.naehmaschine4you.de oder über eine evtl. mobile Anwendung (App) des Vermieters.

  3. Die Präsentation der Ware auf der ausgewiesenen Homepage oder in der evtl. mobilen App des Vermieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages im Sinne der §§ 145 ff. BGB dar.

  4. Der zum Vertragsschluss führende Bestellvorgang umfasst folgende Schritte:

    • Auswahl der Ware in der gewünschten Ausgestaltung (Artikel, Zustand, Mindestmietdauer, private oder gewerbliche Nutzung)

    • Einlegen der Ware in den Warenkorb

    • Eingabe der Rechnungsadresse (=Lieferanschrift)

    • Auswahl der Bezahlmethode

    • Erteilung eines SEPA-Mandats

  1. Der Kunde gibt mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig mieten“ ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages hinsichtlich der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Zuvor wird dem Kunden eine Zusammenfassung seiner Bestellung angezeigt, welche der Kunde noch korrigieren kann.

  2. Mit Bestellung der Ware erhält der Kunde eine Bestätigung der Mietanfrage. Insoweit handelt es sich nicht um eine Annahme des Angebots zum Abschluss des Mietvertrages im Sinne der §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich um eine Eingangsbestätigung der Mietanfrage. Dies gilt ausdrücklich auch für erneute Mietanfragen bei bereits bestehenden Abo-Verträgen. Grundsätzlich ist ein weiteres Abonnement nicht möglich, sofern bereits Abo-Verträge für drei Maschinen bestehen.

  3. Die Annahme des Angebots zum Abschluss eines Mietvertrages kann durch den Anbieter innerhalb von 10 Werktagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe/Zusendung des angefragten Modells an die in der Anfrage des Mieters genannte Rechnungs- und Lieferanschrift erklärt werden. Erst dann kommt der Mietvertrag zustande.

  4. Sofern keine Angabe durch den Anbieter auf der Produktseite erfolgt, wird eine Kautionszahlung nicht verlangt. Der Anbieter benachrichtigt den Kunden, sofern eine Kautionszahlung notwendig ist, über deren konkrete Höhe. Diese Kaution ist dann unmittelbar nach Abschluss des Mietvertrages zur Zahlung fällig. Erst nach Zahlungseingang beim Anbieter stellt dieser das Gerät dem Kunden zur Verfügung. Eine Rückerstattung der Mietkaution erfolgt durch den Vermieter unmittelbar nach der Überprüfung der zurückgesendeten Mietsache.

  5. Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Registrierung/Bestellung angegebenen Daten richtig sind und er keine Daten von Dritten verwendet hat. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter Änderungen der Daten (z.B. Wohnortweichsel) unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde haftet für den Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte, soweit er diesen zu vertreten hat. Dies kann dazu führen, dass er verpflichtet ist, Nutzungsentgelte für Waren zu zahlen, die er selbst nicht bestellt hat. Für die bei der Registrierung erhobenen personenbezogenen Daten des Nutzers gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

 

  1. Gegenstand des Mietvertrages

  1. Vertragsgegenstand ist das vom Kunden angemietete Produkt, welches dem Mieter zu einem pauschalen Mietzins zur Nutzung für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung gestellt wird. Die Mindestmietdauer beträgt je nach Produkt 3, 6 oder 12 Monate. Anschließend begründet das Behalten der Maschine ein unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit zum (Abo-)Monatsletzten vom Mieter beendet werden kann.

  2. Die Mindestmietzeit stellt die Anzahl an Monaten dar, für die sich der Mieter mindestens zur Bezahlung des monatlichen Mietzinses verpflichtet. Eine Änderung der gewählten Mindestmietzeit ist nur während der Widerrufsfrist möglich, nach Ablauf der Frist ist eine Änderung nicht mehr möglich. Die verschiedenen Mindestmietzeiten finden sich bei der jeweiligen Produktbeschreibung.

  3. Beim Mietgegenstand handelt es sich um ein geprüftes Gerät in technisch sehr gutem Zustand mit der funktionellen Spezifikation des jeweiligen Herstellers. An den Kunden wird ein der Gattung nach bestimmtes, fabrikneues oder gebrauchtes Gerät (u. U. mit Gebrauchsspuren) geliefert, mit welchem die vertragsgemäße, zweckgebundene Nutzung möglich ist. Gebrauchte, nicht fabrikneue Geräte, werden vor Auslieferung durch den Vermieter sachgerecht überprüft.

  4. Sofern bei der Produktbeschreibung nichts anderes ersichtlich ist, umfasst der Lieferumfang die Serienausstattung des Herstellers. Nicht enthalten sind Verbrauchsmaterialien.

  5. In der Monatsmiete sind weiterhin keine Verschleißteile wie z.B. Nadeln, Spulen, Messer, Nadeleinfädler, Stichplatten, Spulenkapseln, Stickrahmen oder Leuchtmittel enthalten.

  6. Zusätzlich zur Serienausstattung des Herstellers gehört die dem Kunden mit übersandte vollständige Originalverpackung ebenso zum Lieferumfang und ist somit auch Vertragsgegenstand. Deren Rücksendung bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem,  unbeschädigtem Zustand ist zwingend erforderlich.

  7. Vonseiten des Anbieters wird bei bestimmten Produkten und bei einer bestimmten Mietdauer eine Schadensversicherung durch den Vermieter für die Maschine abgeschlossen, sowie bestimmte turnusmäßige Wartungsarbeiten der Maschine übernommen. Die Ausgestaltung und Bedingungen hierzu sind unter www.naehmaschine4you.de/mein-abo-so-funktionierts aufgeführt und ersichtlich.

  8. Grundsätzlich ist jede Reparatur, sofern sie nicht unter Garantie fällt, und jeder Kundenservice kostenpflichtig. Jedoch bietet der Anbieter dem Mieter pro eine einmalige, kostenfreie Inspektion ab dem 18. Mietmonat an. Der Kunde muss den Kundendienstwunsch über einen entsprechenden Button im Kundenkonto melden. Dieser ist ab dem 18. Mietmonat verfügbar und ermöglicht eine einmalige, kostenfrei Maschineninspektion. Die Bearbeitungszeit des Kundendienstes führt nicht zu einer Mietzeiterstattung. 

 

  1. Übergabe des Mietgegenstandes

  1. Der Anbieter stellt dem Mieter das gemietete Gerät zur Verfügung. Das Mietobjekt wird unmittelbar nach Vertragsschluss an die Anschrift des Mieters gesendet. Eine abweichende Lieferadresse ist nicht möglich. Der Anbieter vermietet maximal drei Abos pro Mieter.

  2. Die Versendung erfolgt in Form einer Versendung / Übergabe an den Vertragspartner persönlich. Eine Zustellung an einen Ersatzempfänger ist nicht möglich, da die persönliche Zustellung mit Ident-Check (Ausweiskontrolle) beauftragt ist. Hierzu wird durch den Transportdienstleister eine Identifikation des Empfängers durchgeführt.

  3. Die Versandkosten trägt der Anbieter.

  4. Der Anbieter trägt bis zur Zustellung des Mietobjektes beim Empfänger das Risiko des Unterganges und der Beschädigung der Ware.

  5. Mit Übergabe des Gerätes erfolgt der Gefahrübergang auf den Mieter. Hiervon unberührt bleiben die gesetzlichen Regelungen zum Annahmeverzug.

 

  1. Rücknahme des Mietobjektes

  1. Nach Ablauf der Mindestmietzeit kann sich der Mieter zu einem beliebigen Zeitpunkt für die Rückgabe des gemieteten Gerätes entscheiden. Als Vertragsende gilt der letzte Tag des laufenden Abo-Monats, in dem der Rückversand des Geräts (=Paketeinlieferung) erfolgt. Hierbei ist der Kalendertag des Rückversandes maßgeblich, welchen der Mieter durch den Versandbeleg dokumentieren kann.

  2. Die Rücksendung erfolgt entweder über das Kundenkonto - Bestellungen - Rücksendung, hier erhält der Mieter sämtliche Informationen und Unterlagen für die Rücksendung.

  3. Der Anbieter trägt die Kosten der Rücksendung sowie das Transportrisiko. Dies jedoch nur, sofern die Rücksendung rechtzeitig über das Rücksendeportal angemeldet oder direkt vom Anbieter beauftragt wurde.

  4. Der Mieter hat den Mietgegenstand mit sämtlichem überlassenem Zubehör zurückzugeben. Hierzu gehört auch die Originalverpackung. Im Zuge der Rückgabe soll das Gerät in die vollständige Originalverpackung verpackt und sicher verschlossen werden.

  5. Sollte die Originalverpackung nicht mehr vollständig vorhanden oder beschädigt sein, so hat der Kunde den Anbieter vorab zu kontaktieren, um ihm dies mitzuteilen und auf weitere Anweisungen zu warten.

 

  1. Vertragslaufzeit

  1. Der Mietvertrag beginnt frühestens mit Erhalt der Vertragsware.

  2. Der Mietvertrag endet nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit dem Tag der Rücksendung der Vertragsware (Tag des Absendens der Ware durch den Mieter).

  3. Für den Fall, dass nach der Rücksendung aufgrund der zeitlichen Überschneidung der SEPA-Lastschrift mit der Paketlaufzeit unberechtigterweise eine weitere Monatsmiete eingezogen wird, wird diese wieder rückerstattet.

 

  1. Mietzins

  1. Der Mietzins ist fix während der gesamten Abo-Laufzeit und ändert sich ggf. ausschließlich nach unten (=eventuelle automatische Reduzierung der Abo-Gebühr bei Erreichen weiterer Schwellenwerte der Mindestmietdauer).

  2. Der Mietzins ist monatlich im Vorhinein zu Beginn jedes Vertragsmonats entsprechend der getroffenen Zahlungsvereinbarung zu entrichten.

  3. Bei Abschluss eines Mietvertrages wird die erste Monatsmiete fällig, sobald das Abo-Gerät an den Mieter versendet wurde. Zusätzlich fällt für den Abschluss eines Abos eine einmalige Setupgebühr an. Diese Gebühr setzt sich aus den Kosten für die organisatorische Abo-Einrichtung im Backoffice, Bereitstellung sowie Prüfung der Maschine zusammen. Es werden keine Transportkosten, weder für Hin- noch Rücktransport, fällig!

  4. Die Höhe des monatlichen Mietzinses ist der jeweiligen Produktseite und Produktbeschreibung der konkreten Mietsache zu entnehmen. Die auf der Webseite und bei der Bestellung angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, das gilt sowohl für den privaten, als auch für den gewerblichen Mieter.

  5. Die Parteien vereinbaren bei Vertragsschluss einen Mindestzeitraum für den Mietvertrag. Dieser beläuft sich auf 3, 6 oder 12 Monate. Je länger der abgeschlossene Mindestmietzeitraum vereinbart wird, desto günstiger ist die zu zahlende Monatsmiete für die Ware. Bei Nutzung des Mietgegenstandes über den Mindestzeitraum hinaus, der als nächste Stufe auf den vereinbarten Mindestzeitraum folgt, erfolgt eine Reduzierung des Mietpreises auf den Mietpreis dieser (nächsten) Stufe ab dem Zeitpunkt der Überschreitung des Mindestzeitraumes dieser nächsten Stufe. Wird zum Beispiel eine Mindestmietdauer von 3 Monaten vereinbart, so reduziert sich die Monatsmiete ab Beginn des 7. Monats auf den Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Bestellung eine Mindestmietzeit von 6 Monaten angeboten wird.

  6. Scheitert die Abbuchung im Lastschriftverfahren aus einem Grund, den der Mieter zu vertreten hat, haftet er für die hierdurch beim Kreditinstitut anfallenden Kosten.

Mietzinsstaffelung:

Gebuchte Mindestmietdauer


Mietzeitraum


Monatliche Kosten

3 Monate

1 - 6 Monate

Vereinbarter 3-Monats-Mietzins

 

7 - 12 Monate

Reduzierter 6-Monats-Mietzins

 

13 - unbestimmt

Reduzierter 12-Monats-Mietzins

6 Monate

1-12 Monate

Vereinbarter 6-Monats-Mietzins

 

13 - unbestimmt

Reduzierter 12-Monats-Mietzins

12 Monate

1- unbestimmt

Vereinbarter 12-Monats-Mietzins

  1. Vom Mieter mit der Buchung bestellte Nebenleistungen sind, soweit diese nicht Bestandteil des monatlichen Mietzinses sind, vom Mieter gesondert zu bezahlen.

 

  1. Zahlungsmodalitäten

  1. Die Zahlung des monatlichen Abo-Betrags sowie der Setup-Gebühr erfolgt per SEPA-Lastschrift. (SEPA-Basislastschriftmandat für Privatmieter)

  1. Dem Mieter werden die Rechnungen des Anbieters in elektronischer Form an die vom Mieter hinterlegte E-Mail-Adresse übersandt. Zusätzlich findet der Mieter alle Rechnungen im Kundenkonto. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen erhält und der Anbieter eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung übersendet.

  2. Erfolgt die Zahlung der Setupgebühr oder einer Monats-Abo-Gebühr nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und in vereinbarter Höhe (z.B. durch Lastschrift-Rückgabe), so befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug. In diesem Fall kann nähmaschine4you nach eigenem Ermessen zur Sicherung künftiger Forderungen nachträglich eine Sicherungskaution von bis zu 80% der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers vom Mieter fordern, die spätestens 10 Tage nach erstem Anfordern auf ein von nähmaschine4you benanntes Kautionskonto zu bezahlen ist, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat. Bei Zahlungsverzug von zwei Monatsmieten in Folge oder bei Zahlungsverzug eines Gesamtbetrags, der die Höhe von mindestens zwei Monatsmieten erreicht oder bei Zahlungsverzug einer berechtigt geforderten Mietkaution kann nähmaschine4you vom Mieter die sofortige Rückgabe des Mietobjekts fordern, hierfür gilt eine Rückgabefrist von 7 Tagen (Für die Rückgabe gelten die Regelungen aus Ziffer 7 entsprechend). Der Mieter hat in diesem Fall alle noch nicht bezahlten Monatsmieten bis zum Erreichen der vereinbarten Mindestmietzeit zu bezahlen, zusätzlich eine Storno-Pauschale für die außerordentliche Rückgabe in Höhe von zwei weiteren Monatsmieten. Erfolgt eine geforderte Rückgabe des Mietobjekts nicht innerhalb der 7-Tages-Frist, ist nähmaschine4you berechtigt, den aktuellen Zeitwert der Maschine, fällig zur sofortigen Zahlung, als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Zur vereinfachenden Berechnung des Zeitwerts gilt eine monatliche Wertminderung des Geräts in Höhe von 1,00% seit Erstvermietung des Geräts, ausgehend vom UVP als vereinbart. 25% des UVPs gelten als zeitlich unbefristete Untergrenze für den Zeitwert. Nähmaschine4you ist berechtigt, eine entsprechende Schadensersatzforderung ohne weitere Mahnung an ein Inkassobüro oder ein Factoringunternehmen zu übertragen.

 

  1. Kündigung/Beendigung des Abos

  1. Der Mietvertrag läuft mindestens bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit. Darüber hinaus handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag.

  2. Der Mietvertrag ist nach Ablauf der Mindestmietzeit für beide Vertragspartner jederzeit kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Der Anbieter ist insbesondere, aber nicht ausschließlich zur außerordentlichen Kündigung berechtigt,

    • wenn der Kunde einen Mietgegenstand vorsätzlich beschädigt;

    • in Fällen des Zahlungsverzugs mit zwei aufeinanderfolgend zu entrichtenden Mietzahlungen;

    • bei der unpünktlichen Zahlung des Nutzungsentgelts, wenn der Kunde bereits wegen wiederholter Zahlungsverzögerung abgemahnt oder erinnert worden ist;

    • wenn der Mieter gegen Punkt 13, Nr. 2 verstößt (private4you Abo trotz gewerblicher Nutzung)

    • falls gegen den Kunden gerichteter nachhaltiger Pfändungen oder sonstiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden oder werden oder

    • falls gegen den Kunden ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder wird; bei der unbefugten Überlassung der Ware an Dritte; bei der erheblichen Gefährdung der Ware durch mangelnde Pflege oder den unsachgemäßen und unrechtmäßigen Gebrauch;

    • oder aus sonstigen wichtigen Gründen seitens des Anbieters.

  1. Die Kündigung des Anbieters bedarf der Textform.

  2. Seitens des Mieters kann die Kündigung durch die erfolgreiche Rücksendung des Mietobjekts erfolgen. Für den Ablauf der Rücksendung findet der Mieter im Kundenkonto eine genaue Ablaufserläuterung.

  3. Bei einer fristlosen Kündigung durch den Anbieter hat der Mieter die Maschine innerhalb von 10 Tagen zurückzusenden. Ausschlaggebend hierfür ist nicht der Tag, an dem die Rücksendung angemeldet wurde, sondern der Tag, an dem die Maschine bei DHL eingegangen ist. Wird die Maschine nicht innerhalb der angegebenen Frist zurückgesandt, so wird stattdessen eine Schadensersatzzahlung gem. Punkt 10, Nr. 3 fällig. Die Ware bleibt bis zum Erhalt der Zahlung Eigentum des Anbieters, ein Widerruf seitens des Mieters ist hierbei nicht möglich.

  4. Eine stillschweigende Verlängerung eines gekündigten Mietvertrages ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes nach dem Ende der Vertragslaufzeit, § 545 BGB findet keine Anwendung.

 

  1. Erwerb der Mietsache

  1. Der Mieter kann bestimmte Produkte während der Mietlaufzeit auch käuflich erwerben.

  2. Hierzu hat der Mieter eine Anfrage beim Anbieter zu stellen. Der Anbieter kann dann dem Mieter ein Übernahmeangebot für das jeweilige Produkt unterbreiten. Dieses weist einen Übernahmepreis aus. Hierbei werden die bereits bezahlten Raten im Angebot einbezogen, die bezahlten Raten aus der Mindestmietzeit werden vollkommen einbezogen. Der Übernahmepreis versteht sich als Brutto-Preis, einschließlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der minimale Übernahmepreis für eine Maschine liegt bei 5 Monatsmieten.

  3. Ein Recht der Kunden zum Kauf oder Verpflichtung des Anbieters zum Verkauf besteht nicht.

 

  1. Haftung des Kunden

  1. Die Nutzung der Mietsache hat sorgfältig gemäß der Gebrauchsanweisung ohne Beschädigungen der Waren zu erfolgen. 

  2. Die Nutzung ist nur dann sowohl zu privaten, als auch zu gewerblichen Zwecken gestattet, wenn ein 4work-Abo abgeschlossen wurde. Bei einem private4you-Abo ist lediglich die private Nutzung ohne jeglichen beruflichen oder gewerblichen Bezug erlaubt. Bei einem Verstoß kann der Anbieter eine Nachzahlung der Abo-Differenz mit einem Aufschlag von 20% verlangen und sich zusätzlich eine außerordentliche Kündigung vorenthalten.

  3. Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung des Mietgegenstands während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über die Beschädigung und Beeinträchtigungen per E-Mail (an info@naehmaschine4you.de) zu unterrichten.

  4. Bei Beschädigungen der Ware oder sonstigen Verletzungen von Vertragspflichten des zwischen dem Kunden und dem Anbieter geschlossenen Mietvertrages haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

  1. Haftung des Anbieters

  1. Soweit die Schadensursache auf ein fahrlässiges Verhalten des Anbieters zurückzuführen ist, so haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer sog. Kardinalspflicht, soweit der Anbieter nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise mit den verursachten Schäden rechnen musste. Unter Kardinalspflichten versteht man solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf - also die wesentlichen vertraglichen Hauptpflichten.

  2. Soweit die Schadenursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, so haftet der Anbieter unbeschränkt.

  3. Die Haftung des Anbieters – auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen – ist im Übrigen ausgeschlossen.

  4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch den Anbieter.

  5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen zu Gunsten des Anbieters bleiben unberührt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt und Abtretung

    1. Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen den Anbieter dürfen ohne dessen Zustimmung nur dann abgetreten oder verpfändet werden, wenn der Kunde ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen hat. Andernfalls ist ein derartiges Vorgehen verboten.

    2. Während der Dauer des Mietvertrages darf jegliche Ware im Besitz des Kunden, die gleichwohl im Eigentum des Anbieters steht, vom Kunden weder einem Dritten überlassen, noch weiter vermietet, verpachtet, verkauft, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.

    3. Die gelieferte Ware verbleibt bei der Miete dauerhaft Eigentum des Anbieters.

    4. Auch wenn sich der Mieter einen Übernahmepreis anzeigen lässt und diesen kostenpflichtig bestätigt, so wird zwar das Abo direkt beendet, die gelieferte Ware bleibt jedoch bis zum vollständigen Erhalt der Zahlung Eigentum des Anbieters. Nach Zahlungseingang wird die Ware somit Eigentum des Mieters, auf eine Widerrufsfrist verzichtet der Mieter freiwillig, da er das Produkt bereits testen durfte.

     

  2. Datenschutzbestimmungen

    1. Dem Anbieter ist die Wahrung und Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ein besonderes Anliegen. Sie hält sämtliche gesetzlichen Vorgaben, darunter die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein. Diesbezüglich wird auf die Datenschutzerklärung unter www.naehmaschine4you.de/datenschutz verwiesen.

    2. Mit der Nutzung des Internetshops erklärt sich der Besteller mit der Bearbeitung der erhobenen Daten im Sinne der vorgenannten Datenschutzerklärung einverstanden.   
       

  3.  Streitschlichtung/Beschwerdeverfahren

    1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Verfügung, die eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen aus Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts ermöglicht (OS-Plattform). Der Kunde kann auf dem Portal zur Online-Streitbeilegung der EU Beschwerde einreichen. Das Portal bietet Kunden und Händlern die Möglichkeit, bei Problemen mit Online-Einkäufen zu einer außergerichtlichen Einigung zu gelangen. Die Website dient als zentrale Anlaufstelle, die in allen EU-Amtssprachen kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Mithilfe der OS-Plattform können Verbraucher und Händler eine Streitbeilegungsstelle ausfindig machen und gemeinsam den Prozess der Lösungsfindung durchlaufen. Diese Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

    2. Gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) erklärt der Betreiber dieser Webseite: Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
       

  4. Hinweise zur Batterieentsorgung

    Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

    Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Am Taschinger Berg 10, D-93413 Cham) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

    Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

    • Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

    • Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

    • Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

    Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
     

  5. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

    1. Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen nähmaschine4you und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist in den gesetzlich zulässigen Fällen der Sitz von nähmaschine4you.

    2. Nebenabreden, Garantien, Änderungen, Ergänzungen und jegliche sonstigen Abweichungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Formerfordernis.

    3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtlich unwirksam sein, so wird die Geltung der übrigen Regelungen nicht berührt.

      

Einwilligung zur Bonitätsprüfung

Im Verlaufe von Bestellprozessen überprüfen wir ggf. Ihre Bonität. Zu diesem Zweck übermitteln wir an mit uns kooperierende sogenannte Auskunfteien folgende Daten: Namen, Anschrift, Geburtsdatum. Im Falle einer negativen Auskunft behalten wir uns vor, einen Vertragsabschluss abzulehnen. Die Rechtsgrundlage ist die Wahrung unseres berechtigten Interesses unter Berücksichtigung Ihrer schutzwürdigen Interessen (Interessensabwägung). Unser berechtigtes Interesse an der Bewertung Ihrer Bonität liegt in der Reduzierung von Zahlungsausfallrisiken.

Diese Auskunfteien sind:

CRIF GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München
Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss und
Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden

Für die Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses verwenden wir neben einer Adressprüfung Informationen zu Ihrem bisherigen Zahlverhalten sowie Wahrscheinlichkeitswerte zu Ihrem künftigen Verhalten, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Diese Informationen beziehen wir von folgenden Anbietern:

CRIF GmbH, Leopoldstraße 244, 80807 München
Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss und
Schufa Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO

Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU DatenschutzGrundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/eu-dsgvo/ 

Die Bonitätsauskunft und die eigenen Analysen können Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO. Das berechtigte Interesse ergibt sich aus unserem Interesse an einer Reduzierung des Vertragsrisikos, an einem Schutz vor Forderungsausfällen und vor Gefahren der missbräuchlichen Inanspruchnahme unserer Leistungen durch Dritte. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

Informationen über die Zahlungsverzögerung oder einen etwaigen Forderungsausfall übermitteln wir bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen zudem an mit uns kooperierende Auskunfteien, wie die Schufa Holding AG, Wiesbaden. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ergibt sich aus unserem sowie dem Interesse Dritter an einer Reduzierung von Vertragsrisiken für zukünftige Verträge.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.naehmaschine4you.de/datenschutz